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Kostenerstattung

Die Kosten für den Cardioman können Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung erstattet werden.

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, früher: "betriebliche Rehabilitation") können Sie die Kostenerstattung beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Cardioman Ihre weitere Berufsausübung unterstützt.

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