Kostenerstattung
Die Kosten für den Cardioman können Ihnen von der
Deutschen Rentenversicherung erstattet werden.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (LTA, früher: "betriebliche Rehabilitation")
können Sie die Kostenerstattung beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Cardioman Ihre weitere Berufsausübung unterstützt.
Sprechen Sie Ihren Rehaberater an!
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